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Am MO, 23.12.2024 ist der Empfang als Journal Dienst von 08:00 bis 12:00 Uhr besetzt.
Die Bearbeitung Ihrer Anliegen ist dann wieder ab DO, 02.01.2025 möglich.
Ab Donnerstag, den 02.01.2025, steht Ihnen das ebit-Team wieder zur Verfügung.
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Kurzarbeit, Sonderkredite und Garantien für vom Hochwasser geschädigte Unternehmen
Für den möglichst schnellen Wiederaufbau nach dem Hochwasser und zur raschen und unbürokratischen Unterstützung von betroffenen Unternehmen (sowie Sicherung von Arbeitsplätzen) stehen ab sofort diverse (bewährte) Maßnahmen zur Verfügung - diese sind Kurzarbeit, Sonderkredite und Garantien.
Die Kurzarbeit soll die wirtschaftlichen Folgen der Naturkatastrophen abfedern und ermöglicht es von einer andauernden Betriebsschließung betroffenen Unternehmen, ihre Mitarbeiter vorübergehend zur Kurzarbeit anzumelden. Im konkreten Fall von Hochwasser entfällt die Notwendigkeit einer Sozialpartnervereinbarung - es genügt der Abschluss einer Betriebsvereinbarung, um die Kurzarbeit in Anspruch nehmen zu können. Wichtig ist überdies, sich zeitnah mit der regionalen Geschäftsstelle des AMS in Verbindung zu setzen. Der Antrag auf Kurzarbeit kann bis zu drei Wochen rückwirkend zum Beginn der Kurzarbeit gestellt werden.
Durch die Bereitstellung von Sonderkrediten und Garantien soll rasch Liquidität für geschädigte Unternehmen sichergestellt werden. Konkret können betroffene Unternehmen zinslose Kredite über ERP-Fonds (ERP steht für European Recovery Program) aufnehmen, um die Finanzierung von Ersatzinvestitionen zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat dafür ein Kreditvolumen von bis zu 100 Mio. € in Aussicht gestellt. Die Abwicklung der ERP-Kredite erfolgt über die ERP-Treuhandbanken bzw. durch die OeHT bei Ansuchen aus dem Tourismus und aus der Freizeitwirtschaft. Für bereits in Anspruch genommene Kredite bei den Förderbanken aws und OeHT soll die Möglichkeit zur Tilgungsaussetzung bzw. zur Stundung bestehen, damit diese begünstigte Finanzierungsmöglichkeit sinnvoll genutzt werden kann.
Schließlich können betroffene Unternehmen um staatlich besicherte Garantien bis zu 10 Mio. € (im Tourismus bis zu 5 Mio. €) ansuchen - im Einzelfall mit Sonderkonditionen und bis zu 80 % Besicherung. Die Abwicklung der Garantien, für welche weder Haftungs- noch Bearbeitungsentgelt anfallen, erfolgt über aws bzw. OeHT.
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