Wir möchten Sie informieren, dass unsere Kanzlei in der Zeit vom 24.12.2024 bis inkl. 01.01.2025 geschlossen ist.
Am MO, 23.12.2024 ist der Empfang als Journal Dienst von 08:00 bis 12:00 Uhr besetzt.
Die Bearbeitung Ihrer Anliegen ist dann wieder ab DO, 02.01.2025 möglich.
Ab Donnerstag, den 02.01.2025, steht Ihnen das ebit-Team wieder zur Verfügung.
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Maßnahmen vor Jahresende 2024 - Für alle Steuerpflichtigen
Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag
Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsausgaben/Werbungskosten). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen. Kirchenbeiträge sind seit 2024 bis zu 600 € absetzbar und werden über die Meldung an das Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Spenden als Sonderausgaben
An bestimmte Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) können Spenden i.H.v. max. 10 % des Einkommens geltend gemacht werden. Wurden bereits im betrieblichen Bereich diesbezüglich Spenden als Betriebsausgaben abgesetzt, so verringert sich das Maximum bei den Sonderausgaben. Ebenso können durch private (Geld)Spenden an mildtätige Organisationen, Tierschutzvereine und Tierheime (BMF-Liste) sowie an freiwillige Feuerwehren Steuern gespart werden. Die Obergrenze (aus betrieblichen und privaten Spenden) liegt bei 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Ab 2024 wurde mit dem Gemeinnützigkeitsreformgesetz die Abzugsfähigkeit von Spenden u.a. für Schulen, Kindergärten, Kultureinrichtungen oder Sportvereine erweitert. Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit dieser Organisationen.
Zukunftsvorsorge - Bausparen - Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge
Die 2024 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von 3.337,85 € p.a. führt zur staatlichen Prämie von 4,25 % (141,86 €). Beim Bausparen gilt für 2024 eine staatliche Prämie von 18 € beim maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.200 € (sofern der Bausparvertrag das gesamte Jahr aufrecht war).
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