Wir möchten Sie informieren, dass unsere Kanzlei in der Zeit vom 24.12.2024 bis inkl. 01.01.2025 geschlossen ist.
Am MO, 23.12.2024 ist der Empfang als Journal Dienst von 08:00 bis 12:00 Uhr besetzt.
Die Bearbeitung Ihrer Anliegen ist dann wieder ab DO, 02.01.2025 möglich.
Ab Donnerstag, den 02.01.2025, steht Ihnen das ebit-Team wieder zur Verfügung.
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Artikel zum Thema: große Vermietung
Änderung Liebhabereiverordnung - längere Betrachtungszeiträume
Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen Gewinn bzw. Gesamtüberschuss erwarten lassen, fallen unter den Begriff "Liebhaberei" und sind für die Einkommensteuer unbeachtlich. Daraus entstehende Verluste dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. Eine große Rolle spielt die Liebhaberei...
VwGH zur Liebhaberei bei vorzeitiger Einstellung der Vermietung
Bei der Vermietung von Liegenschaften, die in einem bestimmten Zeitraum keinen Gewinn (Überschuss) erwarten lassen, kommt die sogenannte "Liebhaberei" zur Anwendung. Dies hat zur Konsequenz, dass die mit der Vermietung zusammenhängenden Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden dürfen. Wenn...
Erhaltungsaufwand nach Mieterauszug ist steuerlich nicht absetzbar
Das BFG hatte sich (GZ RV/7104281/2018 vom 27.11.2023) mit einem Sachverhalt auseinanderzusetzen, in dem eine Wohnung über rund 20 Jahre für Wohnzwecke vermietet wurde und entsprechend Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt wurden. Nach Auszug des letzten Mieters (Ende August 2015) - die Wohnung war aufgrund der langen...
Die einkommensteuerliche Pauschalierung für Kleinunternehmer
Der Begriff des Kleinunternehmers war lange Zeit steuerlich ausschließlich mit der Umsatzsteuer verbunden. Kleinunternehmer sind - zusammengefasst ausgedrückt - bis zu einer jährlichen Umsatzgrenze von 35.000 € (netto) von der Umsatzsteuer befreit und dürfen allerdings auch keine Vorsteuern geltend machen. Von der...
Werbungskosten
Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Werbungskosten.
Liebhaberei bei der großen und kleinen Vermietung
Wird eine Tätigkeit als steuerliche "Liebhaberei" eingestuft, so dürfen daraus resultierende Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden bzw. nicht in Folgejahre vorgetragen werden. So können etwa Verluste aus der Vermietung und Verpachtung nicht mit positiven steuerlichen...