Wir möchten Sie informieren, dass unsere Kanzlei in der Zeit vom 24.12.2024 bis inkl. 01.01.2025 geschlossen ist.
Am MO, 23.12.2024 ist der Empfang als Journal Dienst von 08:00 bis 12:00 Uhr besetzt.
Die Bearbeitung Ihrer Anliegen ist dann wieder ab DO, 02.01.2025 möglich.
Ab Donnerstag, den 02.01.2025, steht Ihnen das ebit-Team wieder zur Verfügung.
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Artikel zum Thema: kleine Vermietung
Änderung Liebhabereiverordnung - längere Betrachtungszeiträume
Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen Gewinn bzw. Gesamtüberschuss erwarten lassen, fallen unter den Begriff "Liebhaberei" und sind für die Einkommensteuer unbeachtlich. Daraus entstehende Verluste dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. Eine große Rolle spielt die Liebhaberei...
VwGH zur Liebhaberei bei vorzeitiger Einstellung der Vermietung
Bei der Vermietung von Liegenschaften, die in einem bestimmten Zeitraum keinen Gewinn (Überschuss) erwarten lassen, kommt die sogenannte "Liebhaberei" zur Anwendung. Dies hat zur Konsequenz, dass die mit der Vermietung zusammenhängenden Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden dürfen. Wenn...
BMF-Info zur Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine zeigt sich die österreichische Bevölkerung sehr hilfsbereit und unterstützt die Menschen in der Ukraine wie auch die nach Österreich Geflüchteten durch vielfältige Maßnahmen. Das BMF hat unlängst (BMF-Info GZ 2022-0.335.782 vom 6.5.2022) eine Information...
Werbungskosten
Definition, Auflistung und Beschreibung der wichtigsten Werbungskosten.
Coronavirus: WKO-FAQ zu Lockerungen der Betriebseinschränkungen ab 2.Mai
[Stand 02.05.2020] Achtung : Aufgrund der " COVID-19-Lockerungsverordnung " darf der Kundenbereich der meisten Betriebsstätten ab 1. Mai wieder betreten werden. Frühere Betretungs- und Ausgehverbote treten damit größtenteils außer Kraft. 1. Welche...
Liebhaberei bei der großen und kleinen Vermietung
Wird eine Tätigkeit als steuerliche "Liebhaberei" eingestuft, so dürfen daraus resultierende Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden bzw. nicht in Folgejahre vorgetragen werden. So können etwa Verluste aus der Vermietung und Verpachtung nicht mit positiven steuerlichen...