Artikel zum Thema: UGB
Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 - Spezial - Teil 3
Weitere wichtige Änderungen durch das RÄG 2014 Neben den ausgewählten Highlights des RÄG 2014 sind vor allem folgende Änderungen von Bedeutung. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze: Kodifizierung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und des wirtschaftlichen Gehalts , wobei diese Begriffe in der Praxis...
RÄG 2014 - Änderungen bei Größenklassen und Neudefinition der Umsatzerlöse
Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), das am 11.12.2014 beschlossen wurde, führt zu einer umfangreichen Modernisierung des UGB und ist im Jahr 2016 erstmals anzuwenden (siehe KI 12/14). Mit dem RÄG 2014 wurde mit den Kleinstkapitalgesellschaften eine neue Größenklasse eingeführt....
BMF-Information zur Verlustausgleichs- beschränkung bei kapitalistischen Mitunternehmern
Im Zuge der Steuerreform 2015/16 wurde der § 23a EStG neu gefasst und (erweiterte) Verlustausgleichsbeschränkungen für kapitalistische Mitunternehmer eingeführt . Hintergrund der Regelung war, dass zugewiesene Verluste aus Mitunternehmerschaften bisher grundsätzlich unbeschränkt mit positiven anderen...
Strenge Maßstäbe für Krankheitskosten als „außergewöhnliche Belastung“
Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die dem privaten Bereich zuzuordnen sind. Um diese Ausgaben von der Steuer absetzen zu können, müssen sie außergewöhnlich und zwangsläufig sein. Zudem müssen sie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen . Die...
Wahlrecht zur Verbesserung der Eigenkapitalquote durch Rückdeckungsversicherungen ab 2016
Die österreichischen Unternehmen weisen in ihren Bilanzen zum Teil erhebliche Pensions- und Abfertigungsrückstellungen aus. Bereits bislang konnten Unternehmen daraus resultierende Risiken durch den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen auslagern. Eine Aufrechnung der bilanzierten Verpflichtungen mit den Ansprüchen...
Kapitalgesellschaften - Offenlegungspflichten
Übersicht der Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften der verschiedenen Größenklassen.