Neue Luxustangente für PKW und Sachbezüge ab 2005
:: Anschaffungskosten In der Klienten-Info 10/2004 wurde über das UFS-Urteil zur "Luxustangente bei PKW" berichtet. Gemäß VwGH (22.12.2004, 2004/15/0101) wird die Angemessenheitsgrenze bis 2004 nicht valorisiert . § 20 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG ist derart zu interpretieren, dass PKWs der durchschnittlichen...
Kurkosten als außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)
Gemäß VwGH (22.12.2004-2001/15/0116) werden Kurkosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt (§ 34 EStG), wenn die Aufwendungen zwangsweise erwachsen sind und die Kur unter ärztlicher Aufsicht bzw. Betreuung (Therapie, Arztkonsultationen) erfolgt. Werden die genannten Kriterien nicht erfüllt bzw....
Unterschiedliche Steuerbelastung je nach Rechtsform des Unternehmens ab 1. Jänner 2005
Rechtsformen Einzelunternehmen, Kapitalgesellschaften : GesmbH, AG, SE (Societas Europaea = Europa AG), Personengesellschaften : OHG, OEG, KG, KEG, GesnbR, Atypische Stille Ges, GesmbH & Co KG, AG & Co KG. Besteuerung je nach Gewinnverwendung :: Vollausschüttung Infolge Senkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25%...
Steuerfreie Zuwendungen an Dienstnehmer 2005 / USt-Pflicht bei Kostenbeiträgen
Gesetzliche Verankerung neu ab 2005 :: Essensgutscheine Die bisher im Erlasswege geregelte Steuerfreiheit für Gutscheine zur Verpflegung am Arbeitsplatz in einer nahe gelegenen Gaststätte bis zu € 4,40 und bis zu € 1,10 je Arbeitstag für mitnehmbare Lebensmittel ist nunmehr gesetzlich verankert. Damit ist...
Klarstellung des BMF zur Einstufung von Geländefahrzeugen und Stationswagen als Kleinlastkraftwagen/Kleinbusse
Von dieser Einstufung hängt es ab, ob für dieses Fahrzeug der Vorsteuerabzug zusteht, bzw. die Normverbrauchsabgabe zu entrichten ist. Das BMF hat in der Information vom 24. Jänner 2005 die Kriterien für diese Einstufung wie folgt kundgetan: :: Für Fahrer und Beifahrer darf nur eine Sitzreihe vorhanden sein....
Neue Steuererklärung 2004 für Kohleabgabe
Der Kohleabgabe unterliegen seit 1. Jänner 2004 die Lieferung und der Verbrauch von Kohle der Positionen 2701, 2702 und 2704 im Bundesgebiet mit Ausnahme in den Ortsgemeinden Jungholz / Tirol und Mittelberg / Vorarlberg. :: Bemessungsgrundlage ist die gelieferte / verbrauchte Menge in kg. Die Abgabe beträgt 5 Cent / kg....