Artikel zum Thema: Abgabenverkürzung
"Reinen Tisch machen" mit der Selbstanzeige
Schon seit geraumer Zeit sind auch in Steuerangelegenheiten Einschränkungen und Verschärfungen wahrnehmbar. Neben (vor allem international getriebenen) Anti-Missbrauchsbestimmungen ist es in Österreich auch zu einigen Novellierungen des Finanzstrafgesetzes gekommen. Für Unternehmen sind Betriebsprüfungen ebenso...


Sicherheitstechnische Anforderungen an Registrierkassen
Die Einführung der Registrierkassenpflicht hat gerade bei kleinen Unternehmen und „Selbständigen“ für große Aufregung gesorgt. Die Umstellung von Abläufen im Unternehmen ist allerdings noch nicht vorbei, da spätestens ab 1. April 2017 die Registrierkassen auch besondere Sicherheitsstandards...
Tätige Reue im Abgabenverfahren - die Selbstanzeige
„Wer Steuern hinterzieht, bricht das Gesetz.“ Dieses Bewusstsein wurde in den letzten Wochen durch die mediale Berichterstattung über einen bekannten deutschen Sportfunktionär wieder geweckt, der zu über 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. In Österreich wird dabei in Abhängigkeit des Vergehens...


Die Vorbereitung einer Außenprüfung und die Möglichkeit der Selbstanzeige (Teil 1)
Dieser Artikel beinhaltet Informationen zur Außenprüfung nach der Bundesabgabenordnung („Betriebsprüfung“). 2008 fanden über 75.000 Außenprüfungen statt. Laut einem Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2005 gilt der Großteil der durch Außenprüfungen entstandenen Mehrergebnisse für...
Irrtum und Berichtigungspflicht im Abgabenverfahren
:: Verhalten bei irrtümlicher Gutschrift vom Finanzamt Je nachdem, wie es zu der irrtümlichen Gutschrift gekommen ist, entweder mit oder ohne Steuerbescheid, ist folgendes Verhalten des Gutschriftempfängers zu empfehlen: Er ist nicht verpflichtet das Finanzamt auf den Irrtum aufmerksam zu machen, wenn dieser nicht auf...


Neuregelung der Verjährung ab 1. Jänner 2005 / Rechtswohltat der absoluten Verjährung auch bei vorläufigen Steuerbescheiden
Verjährungsarten und -fristen im Überblick :: Festsetzungs-/Bemessungsverjährung §§ 207ff BAO 1 Jahr: bei Zwangs-, Ordnungs- und Mutwillensstrafen 3 Jahre : bei Verbrauchssteuern und Stempelgebühren 5 Jahre: bei allen übrigen Abgaben 6 Jahre: mindestens bei veranlagten Abgaben infolge neuen...