Artikel zum Thema: Basiszinssatz
Erneute Leitzinssenkung bringt Änderungen bei Stundungszinsen & Co
Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste, erneute Senkung des Leitzinses durch die EZB um 0,25 Prozentpunkte wurde im März 2025 auch der Basiszinssatz von 2,53 % auf 2,03 % gesenkt. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2...


Aktueller Basis-, Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinssatz
Der Basiszinssatz dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die jüngste Senkung des Leitzinses durch die EZB um 0,5 % wurde im Dezember 2024 auch der Basiszinssatz von 3,03 % auf 2,53 % gesenkt. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli 2024 4,5 %...
Aktueller Basis-, Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinssatz
Der Basiszinssatz (zuletzt 3,03 %) dient bekanntermaßen als mehrfacher Referenzzinssatz. Durch die Senkung des Leitzinses durch die EZB wurde im September 2024 auch der Basiszinssatz von 3,88 % auf 3,03 % gesenkt. Bei den Stundungszinsen ist zu beachten, dass die Stundungszinsen gem. § 212 Abs. 2 BAO seit 1. Juli 2024...


Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung
Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2024 bzw. ab 1. Oktober 2024 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2024 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2024 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt...
Anhebung der Stundungszinsen ab 1. Juli
Nach mehreren Erhöhungen in Folge hat die Europäische Zentralbank im Juni beschlossen, den Leitzinssatz um 0,25 Prozentpunkte zu senken. Dadurch ergibt sich keine Änderung des Basiszinssatzes - er bleibt bei 3,88 % - da Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung...


Kurz-Info: ÖGK zu Verzugszinsen
Die ÖGK hat Ende November 2023 eine Information zur Berechnung von Verzugszinsen veröffentlicht. Die ÖGK ist verpflichtet, Verzugszinsen für nicht rechtzeitig einbezahlte Beträge zu verrechnen. Beiträge gelten als zeitgerecht entrichtet, wenn sie binnen 15 Tage nach deren Fälligkeit auf dem Konto des...