Artikel zum Thema: Einreichungsfrist
Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2024
Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2024 erfolgen. Die Offenlegung erfolgt durch...
Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2023
Während der herausfordernden Corona-Zeit war die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen von 9 auf 12 Monate verlängert worden. Diese Übergangsbestimmung ist ausgelaufen, sodass die Offenlegung wieder binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat. Für die große Masse der...
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses coronabedingt bis 31.12.2021
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 coronabedingt bis 31.12.2021 (anstelle 30.9.2021) zu erfolgen. Die Frist für die Veröffentlichung wurde somit wiederum mit Hinweis auf die durch COVID-19 bedingten Erschwernisse in den verschiedenen...
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 31.12.2020
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 "coronabedingt" per 31.12.2020 (anstelle 30.9.2020) zu erfolgen. Mit dem 4. COVID-19 Gesetz wurde nämlich die Frist für die Veröffentlichung ausnahmsweise von 9 auf 12 Monate...
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2019
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2018 per 30.9.2019 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem...
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 30.9.2018
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 per 30.9.2018 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem...