Artikel zum Thema: Gleichheitsgrundsatz
VfGH erleichtert den Nachweis außergewöhnlicher Belastungen
Nachdem wir im Dezember 2024 über die Hürden bei der steuerlichen Geltendmachung von Kosten als außergewöhnliche Belastung (bei Operationen in Privatkliniken) berichtet haben, dreht es sich nachfolgend um eine für Steuerpflichtige positive Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (GZ E 2212/2023 vom 17.9.2024). In...
Immobilienertragsteuer - Aufgabe des Hauptwohnsitzes als zwingende Voraussetzung
Eine bedeutsame Ausnahme von der Besteuerung im Rahmen der Immobilienertragsteuer liegt dann vor, wenn die so genannte Hauptwohnsitzbefreiung geltend gemacht werden kann. So ist der Veräußerungserlös aus Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen samt Grund und Boden steuerfrei , wenn das Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung...
Schaumweinsteuer nicht verfassungswidrig
Für Sektproduzenten enttäuschend ist das vom BFG beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angeregte Gesetzprüfungsverfahren zur mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 wiedereingeführten Schaumweinsteuer von 100 € je Hektoliter ausgegangen. Die Zweifel des BFG hinsichtlich einer Verletzung des...
Verfassungsgerichtshof bestätigt Steuerfreiheit von Trinkgeldern
Ganz aktuell hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Rahmen eines Gesetzesprüfungsverfahrens die in § 3 Abs 1 Z 16a EStG geregelte Steuerfreiheit von bestimmten Trinkgeldern bestätigt . Das Gesetzprüfungsverfahren wurde vom VfGH aus Anlass einer Beschwerde eines Croupiers eingeleitet. Für Croupiers gilt die...
Die Besteuerung des Kapitalvermögens von Privatanlegern
Im Folgenden wird der Versuch gemacht die unterschiedlichen und verwirrenden Formen der Kapitalbesteuerung systematisch darzustellen. :: Grundformen der Besteuerung - Substanzbesteuerung Als Spekulationsgeschäft (§ 30 EStG) ist steuerpflichtig, die Differenz zwischen Erlös und Anschaffungskosten, bei...
Kurz-Info: Erwachsenenbildner ab 2007 Dienstnehmer
Mit Wirkung ab 31. Dezember 2006 hat der VfGH am 20. Juni 2006 § 25 Abs. 1 Z 5 2. Satz EStG aufgehoben. Auf Grund dieser Bestimmung waren Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die an Einrichtungen tätig sind, die vorwiegend Erwachsenenbildung betreiben,...