Artikel zum Thema: GmbH
Kontrollrechte eines Minderheitsgesellschafters einer GmbH
Insbesondere wenn das Vertrauen eines GmbH-Gesellschafters in die Organe der GmbH verloren geht, stellt sich für den Gesellschafter die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, auf eventuell pflichtwidriges Verhalten der Organe zu reagieren. Das GmbH-Gesetz (GmbHG) sieht diesbezüglich Teilnahme-, Auskunfts- und Stimmrechte im Rahmen...
Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen bei Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer - Update
Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterliegen immer schon der Beitragspflicht nach GSVG (§ 25 Abs. 1 GSVG), sofern nicht bereits aufgrund der Tätigkeit eine ASVG-Pflichtversicherung gegeben ist. Praktisch nicht betroffen sind jene Gesellschafter-Geschäftsführer,...
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses coronabedingt bis 31.12.2021
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 coronabedingt bis 31.12.2021 (anstelle 30.9.2021) zu erfolgen. Die Frist für die Veröffentlichung wurde somit wiederum mit Hinweis auf die durch COVID-19 bedingten Erschwernisse in den verschiedenen...
Steuerliche Einkünfte eines nicht wesentlich beteiligten GmbH-Gesellschafters
Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer an der Kapitalgesellschaft wesentlich (mehr als 25%) beteiligt, sind in der Regel Einkünfte aus selbständiger Arbeit gegeben. Bei einer geringeren Beteiligung liegen typischerweise Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor, sofern die allgemeinen Merkmale eines...
Steuerliche Ergebnisglättung durch Verlustrücktrag für Verluste aus 2020
Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 ist krisenbedingt ein Novum in das österreichische Steuerrecht aufgenommen worden. Mithilfe des Verlustrücktrags wurde eine Entlastungsmaßnahme geschaffen, die zu einer nachhaltigen Erholung der Wirtschaft beitragen soll. Konkret können die wirtschaftlichen Auswirkungen der...
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses per 31.12.2020
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 "coronabedingt" per 31.12.2020 (anstelle 30.9.2020) zu erfolgen. Mit dem 4. COVID-19 Gesetz wurde nämlich die Frist für die Veröffentlichung ausnahmsweise von 9 auf 12 Monate...