Artikel zum Thema: Liebhaberei
Erneute BMF-Info zu steuerlichen Erleichterungen bei der aktuellen Hochwasserkatastrophe
Das BMF hat am 14. Juni 2024 eine Information zu steuerlichen Erleichterungen im Zusammenhang mit der aktuellen Hochwasserkatastrophe veröffentlicht (GZ 2024-0.445.738). Dabei handelt es sich beinahe um eine wortgleiche Information, wie sie bereits im August 2023 vom BMF veröffentlicht worden ist ( siehe dazu Beitrag aus dem September...
Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" bringt steuerliche Erleichterungen
Vor dem Hintergrund der in die Krise geratenen Baubranche - ausgelöst durch gestiegene Zinsen wie auch erhöhte Material- und Lohnkosten - sollen mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" wichtige konjunkturelle Impulse gesetzt werden, leistbarer Wohnraum geschaffen und der Zugang zu Eigentum erleichtert werden. Die...
Änderung Liebhabereiverordnung - längere Betrachtungszeiträume
Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen Gewinn bzw. Gesamtüberschuss erwarten lassen, fallen unter den Begriff "Liebhaberei" und sind für die Einkommensteuer unbeachtlich. Daraus entstehende Verluste dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. Eine große Rolle spielt die Liebhaberei...
VwGH zur Liebhaberei bei vorzeitiger Einstellung der Vermietung
Bei der Vermietung von Liegenschaften, die in einem bestimmten Zeitraum keinen Gewinn (Überschuss) erwarten lassen, kommt die sogenannte "Liebhaberei" zur Anwendung. Dies hat zur Konsequenz, dass die mit der Vermietung zusammenhängenden Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden dürfen. Wenn...
BMF-Info zur Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine
Seit Beginn des Krieges in der Ukraine zeigt sich die österreichische Bevölkerung sehr hilfsbereit und unterstützt die Menschen in der Ukraine wie auch die nach Österreich Geflüchteten durch vielfältige Maßnahmen. Das BMF hat unlängst (BMF-Info GZ 2022-0.335.782 vom 6.5.2022) eine Information...
Liebhaberei bei der großen und kleinen Vermietung
Wird eine Tätigkeit als steuerliche "Liebhaberei" eingestuft, so dürfen daraus resultierende Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden bzw. nicht in Folgejahre vorgetragen werden. So können etwa Verluste aus der Vermietung und Verpachtung nicht mit positiven steuerlichen...