Artikel zum Thema: Verluste
Mantelkauf trotz Beibehaltung der bisherigen Geschäftsführer
Der Mantelkauftatbestand hat im Körperschaftsteuerrecht Bedeutung im Zusammenhang mit Verlustvorträgen. Bei Erwerb einer Gesellschaft mit Verlustvorträgen gehen diese nach § 8 Abs. 4 KStG dann unter, wenn es zu einer wesentlichen Änderung der organisatorischen und wirtschaftlichen Struktur im Zusammenhang mit einer...
Maßnahmen vor Jahresende 2024 - Für Unternehmer
In durchaus turbulenten Zeiten sollte der näher rückende Jahreswechsel auch dieses Mal wieder zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Antrag auf...
Abgabenänderungsgesetz 2024 - bedeutsame Änderungen in Sicht
Anfang Mai wurde das Abgabenänderungsgesetz 2024 in Begutachtung veröffentlicht. Ausgewählte, wichtige Aspekte werden nachfolgend im Überblick dargestellt. Über den weiteren Gesetzwerdungsprozess werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Steuerfreie Lebensmittelspenden Die Zuwendung von Lebensmitteln an...
Änderung Liebhabereiverordnung - längere Betrachtungszeiträume
Tätigkeiten, die mittel- bis langfristig keinen Gewinn bzw. Gesamtüberschuss erwarten lassen, fallen unter den Begriff "Liebhaberei" und sind für die Einkommensteuer unbeachtlich. Daraus entstehende Verluste dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden. Eine große Rolle spielt die Liebhaberei...
Negative Kapitaleinkünfte im außerbetrieblichen Bereich sind weder ausgleichs- noch vortragsfähig
Das BFG hatte sich jüngst (GZ RV/7100381/2023 vom 1. Februar 2024) mit einer Konstellation auseinanderzusetzen, in der im selben Jahr neben Einkünften aus selbständiger und aus nichtselbständiger Arbeit sehr hohe negative Einkünfte aus Kapitalvermögen (Verluste aus Aktienspekulationen in Höhe von rund...
VwGH zur Liebhaberei bei vorzeitiger Einstellung der Vermietung
Bei der Vermietung von Liegenschaften, die in einem bestimmten Zeitraum keinen Gewinn (Überschuss) erwarten lassen, kommt die sogenannte "Liebhaberei" zur Anwendung. Dies hat zur Konsequenz, dass die mit der Vermietung zusammenhängenden Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden dürfen. Wenn...