Due Diligence-Prüfung –
hier ist ‘gebührende Sorgfalt’ am Werk
Die Due Diligence-Untersuchung ist einer Abschlussprüfung ähnlich, wobei sie in der Regel vor Unternehmenszusammenschlüssen oder Beteiligungserwerben ausgeführt wird. „Due Diligence“ lässt sich in etwa mit „gebührender Sorgfalt“ übersetzen und genau darum geht es.
Das Unternehmen wird detailliert unter die Lupe genommen – in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht. Es gilt Unternehmensrisiken aufzufinden und Zahlen für Bewertungsszenarien aufzubereiten. Oft wird diese Untersuchung auch in Kooperation mit einem Rechtsanwalt durchgeführt.
Gerne erläutern wir Ihnen unsere Leistungen detailliert und persönlich.
Abschlussprüfungen auf freiwilliger Basis
– lassen Sie sich Betriebs-Wirtschaftlichkeit testieren
Die unabhängige freiwillige Prüfung kann in vielerlei Hinsicht sinnvoll sein. Ein typischer Fall ist z.B. die Prüfung einer kleinen GmbH zur Vorbereitung einer Beteiligungs- oder Bankenfinanzierung. Auch für einen Verein, der eine Spendenbegünstigung erhalten möchte, ist die freiwillige Prüfung erforderlich.
Letztlich geht es immer darum, das Rechnungswesen und die Bilanz objektiv bewerten und testieren zu lassen. Das geschieht bei uns natürlich nur durch Wirtschaftsprüfer, die über die entsprechende berufsrechtliche Qualifikation verfügen.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich über die Möglichkeiten und Vorteile einer freiwilligen Prüfung.
Unternehmens-Bewertungen –
damit der Preis dem Wert entspricht
Im Fall von Unternehmensverkäufen oder -käufen, bei Umgründungen oder Beteiligungen, gilt es eine zentrale Frage zu klären: Wie ist der Unternehmenswert anzusetzen bzw. welchem Preis entspricht er? Um dies objektiv zu bestimmen, führen wir indikative Unternehmensbewertungen oder Bewertungen nach dem Fachgutachten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Kaufpreisfindung durch.
Diese können dann für die Beantwortung verschiedener Fragestellungen herangezogen werden. Zum Beispiel auch zur Bestimmung von Abwertungserfordernissen des Beteiligungsansatzes im Jahresabschluss oder als Basis für die Fremd- und Eigenkapitalaufnahme.
Sie haben konkrete Fragen zu unseren Leistungen im Bereich Unternehmensbewertungen? Wir beantworten Sie gerne.
Konsolidierung –
mit uns kommt zusammen, was zusammen gehört
Im Bereich der Konsolidierung geht es um die Darstellung von Einzelabschlüssen in einem gemeinsamen Abschluss. Dieser Konzernabschluss hat auf Basis klar definierter Regeln, z.B. nach dem Unternehmensgesetzbuch oder nach internationalen Bilanzierungsstandards (z.B. IFRS) zu erfolgen.
Konsolidierungen können sowohl freiwillig, z.B. zu Informationszwecken, als auch verpflichtend durchgeführt werden. Der zweite Fall tritt dann ein, wenn bestimmte Größengrenzen überschritten werden. Innerhalb der Konsolidierung fallen zahlreiche Einzelleistungen an, wie z.B.:
- die jährlichen Abschlusserstellungen
- die Einführung und Begleitung von monatlichen Konzernreportings
- die Abstimmung mit den Rechnungswesen-Abteilungen der einzelnen Tochtergesellschaften
- die Koordination der Wirtschaftsprüfer
Sie haben Fragen zum Thema Konsolidierung? Diese beantworten wir Ihnen gerne persönlich.